Sachkundenachweis zur Aufbereitung von Medizinprodukten in Frankfurt
Gemäß MPBetreibV + KRINKO/BfArM-Empfehlungen
Mit unserem Kurs erwerben Sie und Ihre Mitarbeiter die erforderliche Sachkunde zur fachgerechten Aufbereitung von Medizinprodukten.
Damit erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen nach MPBetreibV sowie den Empfehlungen von KRINKO und BfArM – praxisnah und rechtssicher.
Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) erklärt
Die Verordnung sagt...
§ 4 Abs. 2 MPBetreibV – Medizinprodukte dürfen nur von sachkundigen Personen angewendet und aufbereitet werden.
§ 8 MPBetreibV – Die Aufbereitung muss den Empfehlungen von KRINKO und BfArM entsprechen.
...und das bedeutet
Wer Medizinprodukte wiederverwendet, muss den Sachkundenachweis besitzen – egal, ob Podologe, Heilpraktiker oder MFA.
Wer benötigt den Kurs?
- Podolog:innen, die Instrumente reinigen, desinfizieren oder sterilisieren und den Sachkundenachweis nicht haben (Bspw. zugezogen aus EU)
- Mitarbeiter:innen in Podopraxen, die Instrumente aufbereiten
Heilpraktiker:innen, die mit Injektions- oder Infusionstechniken, Akupunkturnadeln, Kanülen oder anderen invasiven Verfahren arbeiten
Therapeut:innen, die medizinische Instrumente mehrfach verwenden (z. B. Schröpfgläser, Lanzetten, Pinzetten, Skalpelle)
Praxispersonal, das in der Instrumentenaufbereitung oder Sterilgutkontrolle tätig ist
Heilpraktikerpraxen, die ihre Hygienestandards nach MPBetreibV und KRINKO/BfArM-Empfehlungen nachweisen müssen
Für alle Heilpraktiker:innen, die Medizinprodukte anwenden oder aufbereiten, ist der Sachkundenachweis zur Aufbereitung von Medizinprodukten gesetzlich vorgeschrieben.
Mitarbeitende, die in Arzt-, Dental- oder Podopraxen für die Instrumentenaufbereitung zuständig sind
Quereinsteiger:innen, die in medizinische oder podologische Berufe wechseln
Reinigungspersonal mit Verantwortung für Desinfektion und Sterilisation von Medizinprodukten
Medizinische Fachangestellte (MFA), die ihre Sachkunde auffrischen möchten
Physiotherapeut:innen oder Ergotherapeut:innen, die medizinische Geräte oder Instrumente mehrfach verwenden
Hebammen und Entbindungspfleger:innen mit eigenen Instrumenten (z. B. Scheren, Pinzetten)
Heilpraktiker:innen, die Injektionen oder invasive Behandlungen durchführen
Dieser Kurs ist erforderlich für alle, die keine medizinische Ausbildung absolviert haben, aber mit der Aufbereitung von Medizinprodukten betraut sind – z. B. in der Podologie, Kosmetik, Heilpraxis oder im Studioalltag.
Unsicher, ob Sie den Sachkundenachweis benötigen?
Wir helfen gerne weiter!
Termine
Schulungszeiten: 10.00Uhr - 17.00Uhr
Dezember 2025
Sa. 06.12. & So. 07.12.
Kosten
Sachkundenachweis zur Aufbereitung von Medizinprodukten
(Gemäß MPBetreibV + KRINKO/BfArM-Empfehlungen)
499€
Ablauf des Sachkundenachweis zur Aufbereitung von Medizinprodukten
Anmeldung
Sie können sich ganz leicht online anmelden, indem Sie auf den "Jetzt anmelden" Knopf klicken. Sie mögen es lieber telefonisch? Kein Problem, Sie erreichen uns unter 06109 6998380
Zahlung
Sie erhalten die Rechnung per Email. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 5 Tagen.
Selbststudium
Für das Selbststudium zuhause stellen wir Ihnen alle relevanten Unterlagen zur Verfügung. Die Unterlagen können Sie sich im eigenen Tempo aneignen.
Präsenzunterricht, Prüfung & Zertifikat
Für den ausgewählten Termin kommen Sie in unsere Schulungsräume. Zum Abschluss absolvieren Sie eine kleine Prüfung und erhalten ein Zertifikat
Dozent
Sascha Ruß ist Hygienefachmann (B.Sc. Krankenhaushygiene, M.Sc. Regulatory Affairs) mit langjähriger Erfahrung in Pflege, Medizinprodukte-Aufbereitung und Erwachsenenbildung.
Er leitete das physikalisch-technische Labor der Hücker & Hücker GmbH und ist als Dozent für Hygiene und Mikrobiologie tätig.
Inhalte des Sachkundenachweises zur Aufbereitung von Medizinprodukten
Die Schulungsschwerpunkte entsprechen Vorgaben der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) und den Empfehlungen von KRINKO und BfArM.
- Grundlagen der Infektionslehre
- Aufbau und Eigenschaften von Mikroorganismen
- Übertragungswege von Krankheitserregern
- Bedeutung der Händehygiene und persönliche Schutzmaßnahmen
- Anforderungen an Raum-, Flächen- und Instrumentenhygiene
- Medizinproduktegesetz (MPG) & Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV)
- Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- KRINKO- & BfArM-Empfehlungen
- Verantwortung, Haftung und Dokumentationspflichten
- Anforderungen an die Aufbereitung nach gesetzlichen Vorgaben
- Definition und Klassifizierung von Medizinprodukten (un-/semikritisch, kritisch A/B)
- Ablauf der Aufbereitungsschritte:
- Vorreinigung
- Reinigung
- Desinfektion
- Spülen und Trocknen
- Kontrolle, Pflege, Verpackung
- Sterilisation (Autoklavieren)
- Freigabe und Lagerung
- Umgang mit Einweg- vs. Mehrweginstrumenten
- Fehlervermeidung und Qualitätssicherung
- Funktionsweise von Reinigungs- und Desinfektionsgeräten (RDG)
- Dampfsterilisatoren (Autoklaven) – Bedienung, Pflege, Überwachung
- Prüf- und Freigabeverfahren (Bowie-Dick-Test, Helix-Test, Chargenkontrolle)
- Validierung und Wartung technischer Systeme
- Wasserqualität, Materialkunde und Gerätehygiene
- Erstellung eines Hygieneplans
- Dokumentation der Aufbereitungsprozesse
- Rückverfolgbarkeit (Chargennummern, Freigabevermerke, Etiketten)
- Schulungspflicht & Verantwortlichkeiten in der Praxis
- Vorbereitung auf Hygienebegehungen durch das Gesundheitsamt
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Umgang mit Desinfektionsmitteln und Chemikalien
- Verhalten bei Nadelstich- und Schnittverletzungen
- Maßnahmen bei Kontamination oder Ausfall von Geräten
- Durchführung der Instrumentenaufbereitung Schritt für Schritt
- Praktische Anwendung der Sterilisationsverfahren
- Dokumentation und Kontrolle der Aufbereitung
- Muster-Hygieneplan und Checklisten
- Schriftliche Lernzielkontrolle (Multiple Choice oder Kurzfragen)
- Praktische oder mündliche Überprüfung (je nach Anbieter)
- Ausstellung des Zertifikats „Sachkundenachweis zur Aufbereitung von Medizinprodukten“
Hier finden Sie uns
Corpore Lernzentrum
Carl-Zeiss-Str. 3
60388 Frankfurt
post@corpore-lernzentrum.de
06109 699 8380
FAQ – Sachkundenachweis Aufbereitung von Medizinprodukten
Ja, der Kurs ist rechtlich anerkannt und wird von den Gesundheitsämtern akzeptiert.
Der Kurs ist für alle Personen erforderlich, die Medizinprodukte reinigen, desinfizieren, sterilisieren oder wiederverwenden – sofern diese Kenntnisse nicht bereits Bestandteil ihrer Ausbildung waren.
Das betrifft Fußpfleger:innen, Heilpraktiker:innen, Tattoo-Artists, Kosmetiker:innen (bei invasiven Anwendungen) sowie Mitarbeiter:innen in Praxen oder Studios, die mit Medizinprodukten arbeiten.
Ausgenommen sind Berufsgruppen, in deren Ausbildung diese Inhalte bereits vermittelt wurden, z. B. Podolog:innen, MFA (Medizinische Fachangestellte) oder ZFA (Zahnmedizinische Fachangestellte).
Nein. Der Sachkundenachweis zur Aufbereitung von Medizinprodukten darf laut Vorgaben der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) und den Empfehlungen von KRINKO und BfArM nicht ausschließlich online absolviert werden.
Die Verordnung schreibt ausdrücklich einen praktischen Unterrichtsteil vor, in dem die fachgerechte Aufbereitung, Desinfektion und Sterilisation von Medizinprodukten praktisch vermittelt und geprüft wird.
Ein Teil des Kurses kann im Selbststudium erfolgen. Die Teilnehmer:innen erhalten dafür nach der Anmeldung die erforderlichen Unterlagen zur Vorbereitung.
Der Präsenzunterricht bleibt jedoch verpflichtend, um die gesetzlichen Anforderungen und die Anerkennung durch Gesundheitsämter sicherzustellen.
Ja. Auch Praxisangestellte oder Assistenzkräfte, die nicht selbst behandeln, aber für die Instrumentenaufbereitung zuständig sind, müssen die entsprechende Sachkunde nachweisen können – sofern sie diese Inhalte nicht in ihrer Ausbildung erlernt haben.
Nein. Der Sachkundenachweis ist nicht berufsgebunden, sondern tätigkeitsgebunden.
Wer Medizinprodukte aufbereitet – egal ob Podologe, Heilpraktikerin, Tattoo-Artist oder Kosmetiker – benötigt die entsprechende Sachkunde, wenn sie nicht Teil der Ausbildung war.
Das hängt von der Art der Tätigkeit ab:
- Bei klassischen kosmetischen Behandlungen (z. B. Gesichtsreinigung, Massagen, Make-up) ist kein Sachkundenachweis erforderlich.
- Bei apparativen oder invasiven Behandlungen wie Microneedling, Plasma, Permanent Make-up oder Microblading werden Medizinprodukte eingesetzt. In diesem Fall ist der Sachkundenachweis zur Aufbereitung von Medizinprodukten verpflichtend, sofern die Instrumente mehrfach verwendet werden.
Ja. Heilpraktiker:innen, die mit Injektions- oder Infusionstechniken, Akupunkturnadeln, Skalpellen oder anderen invasiven Medizinprodukten arbeiten, sind gesetzlich verpflichtet, den Sachkundenachweis zu besitzen.
Auch Praxispersonal, das Instrumente aufbereitet, benötigt die entsprechende Qualifikation.
Corpore Lernzentrum
Carl-Zeiss-Str. 3
60388 Frankfurt
Ja, es gibt eine kurze Prüfung am Ende.
Der Kurs basiert auf der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV), insbesondere § 4 Abs. 2 und § 8, sowie den Empfehlungen von KRINKO und BfArM.
Er ist bundesweit gültig und nicht auf Hessen beschränkt.
Der Sachkundenachweis gilt dauerhaft. Eine Auffrischung alle 2–3 Jahre wird jedoch empfohlen, um auf dem aktuellen Stand der gesetzlichen Anforderungen zu bleiben.

